Unter welchen Bedingungen ab 4. Mai in Bayern wieder Gottesdienste gefeiert werden können

„Wann dürften wir wieder Gottesdienste feiern?“ heißt es allerorts. Auch wenn dies in Bayern ab 4. Mai prinzipiell möglich ist, gelten hierfür sehr strenge Auflagen, um den staatlichen Bestimmungen zum Infektionsschutz zu entsprechen. Unsere Landeskirche hat folgende Grundsätze aufgestellt.

Wie wir als Kirchengemeinde mit den Regeln umgehen und wann wir in Vöhringen wieder Gottesdienste feiern, wird der Kirchenvorstand am Montag, 4. Mai 2020, entscheiden.

Grundsätze zum Schutz der Gesundheit in Gottesdiensten in der Zeit der Corona-Pandemie und Empfehlungen für ein Infektionsschutz-Konzept vor Ort in der ELKB

In einer ersten Phase des Wiedereinstiegs in das gemeinsame Feiern von Gottesdiensten werden noch nicht alle gewohnten Teile des Gottesdienstes wieder möglich sein. Manches wird verändert sein. Um der Liebe willen wollen wir in unseren Gemeinden aufeinander achten und einander den Schutz gönnen, den wir brauchen, damit niemand angesteckt wird.

Im Folgenden haben wir den Sonntagsgottesdienst in der vor Ort zu gestaltenden Form im Blick. Diese Grundsätze gelten für alle Gottesdienste, auch Taufen, Trauungen, Trauergottesdienste und alle weiteren Gottesdienstformen. Für Kinder- und Familiengottesdienste bedarf es zeitnah noch weiterer Überlegungen, wie diese Grundsätze kindgerecht umgesetzt werden können.

Nicht in jeder Kirche muss gleich wieder Gottesdienst gefeiert werden. Die Entscheidung soll in regionaler Abstimmung fallen. Gut denkbar erscheinen Mischformen: gemeinsame Gottesdienste in Kirchenräumen und weiterhin digitale Angebote.

Die „Gemeinsame Verpflichtung der katholischen (Erz-) Diözesen Bayerns und der Evangelischen Landeskirche Bayern“ ist als ökumenischer Mantel Teil dieses Schutzkonzeptes.

Die folgenden Grundsätze und Empfehlungen werden in Abständen an die Situation angepasst.

I. Der Kirchenraum und die Wahrung des Abstands

  1. Bei der Feier von Gottesdiensten und Andachten wahren wir zwischen den Teilnehmenden in alle Richtungen mindestens 2 Meter Abstand. Daraus bestimmt sich die Höchstzahl  von Teilnehmenden am Gottesdienst. Die Plätze sind gekennzeichnet.
    Enge Emporen bzw. Emporen mit engen Aufgängen werden nicht genutzt.
    Hausgemeinschaften dürfen direkt nebeneinander sitzen.
    Das Abstandsgebot gilt selbstverständlich auch beim Betreten und Verlassen der Kirche.
    Zu 1: Der Kirchenvorstand legt – entsprechend der Abstandsregel  –  die Obergrenze für den konkreten Kirchenraum fest. Wir empfehlen auch bei großen Kirchen für die Anfangsphase nicht mehr als 60-80 Teilnehmende.
  2. Bezogen auf jeden Kirchenraum gibt es ein vom Kirchenvorstand benanntes Team, das in ein konkretes Sicherheitskonzept eingewiesen ist und dieses freundlich und bestimmt umsetzen kann.  Die Hinweise zur Hygiene im ökumenischen Mantel finden Beachtung.
    Zu 2: Dieses Team achtet z.B. auf geordnetes Betreten und Verlassen des Gottesdienstraumes, auf offene Türen vor Beginn und nach Ende des Gottesdienstes, auf die Einhaltung der Abstände zwischen den Teilnehmenden zu jeder Zeit vor, im und nach dem Gottesdienst, auf notwendige Desinfektion von Türklinken, auf die Einhaltung der beschlossenen Obergrenze durch freundliche Hinweise und z.B. durch das Aufhängen  bzw. Aufstellen eines Schildes etc., wenn die Obergrenze erreicht ist.
  3. Es ist sinnvoll, dass in jeder Region zunächst einige Kirchen ausgewählt werden, in denen Gottesdienste gefeiert werden – ggf. auch zu mehreren Zeiten am Sonntag – die räumlich gute Voraussetzungen bieten.
    Zu 3: Wenn doch in kleineren Kirchen Gottesdienst gefeiert werden soll, dann ist besonders darauf zu achten, dass die Abstandsregeln eingehalten werden können.
  4. Gerade in der warmen Jahreszeit kann die Möglichkeit genutzt werden, Gottesdienst im Freien zu feiern. Auch hier wird auf die Einhaltung von Abstandsregeln für Teilnehmende uneingeschränkt geachtet. Freiluftgottesdienste mit mehr als 50 Teilnehmenden finden in diesem Sommer nicht statt. Die Einhaltung der Obergrenze wird gewährleistet, in dem die sonst zentralen Gottesdienste dezentral oder zu mehreren Zeiten stattfinden.

II. Maßnahmen während des Gottesdienstes bzw. während der Veranstaltung, die Ansteckung verhindern

  1. Im Kirchenraum werden keine Gesangbücher aufgelegt. Reduzierter Gemeindegesang mit Mund-Nase-Bedeckung (Community-Masken) ist möglich.Auf lange Gesänge ist zu verzichten, weil die Mund-Nase-Bedeckung dann keinen zuverlässigen Schutz bietet.
    Zu 1: Lieder zu summen oder auch zu sprechen ist eine sinnvolle Möglichkeit.
  2. Vokal- und Instrumentalchöre kommen nicht zum Einsatz, Solisten und kleine Ensembles nur  in doppeltem Abstand von mindestens 4 Metern. Der Einsatz von Blasinstrumenten ist nicht möglich.
  3. Alle Teilnehmenden tragen eine Mund-Nase-Bedeckung. Beim liturgischen Sprechen und Predigen ist um der Verständlichkeit willen das Tragen der Bedeckung nicht sinnvoll. Ein Abstand zur Gemeinde von ca. 10 Metern ist sinnvoll.
    Zu 3:  Damit alle Kommenden teilnehmen können,  ist es eine Hilfe, wenn Gemeinden  Mund-Nase-Bedeckungen (gegen Spende) am Eingang der Kirche bereithalten, die dann auch mit nach Hause genommen werden.
  4. Einlagen werden – ggf. mit bekannt gegebenem geteiltem Verwendungszweck  –  nur am Ausgang eingesammelt (kein Klingelbeutel).
  5. Die Gottesdienstdauer beträgt maximal eine Stunde.

III. Abendmahl nur als Wandelkommunion

Wir bitten sehr darum, dass in der ersten Phase des Wiedereinstiegs in gemeinsame Gottesdienste Zurückhaltung bei der Feier des Abendmahls geübt wird, weil hier die Gefahr der Infektion besonders groß ist.

Wenn die Feier des Abendmahls für verantwortbar gehalten wird, dann schlagen wir, um Infektionen zu vermeiden, folgende Form vor: 

–    Auch hier gelten selbstverständlich die Abstandsregeln. Austeilende sprechen die Spendeformel für alle zu Beginn, aber nicht beim Austeilen der Hostien.

–    Alle am Abendmahl Beteiligten (Mesner oder Zureichende) tragen Mund-Nase-Bedeckung und Einmalhandschuhe, oder haben sich zumindest sichtbar für die Gottesdienstgemeinde vor der Austeilung die Hände desinfiziert.  Auch bei der Vorbereitung der Hostien in der Sakristei werden Einmalhandschuhe getragen.

–    Die Hostien werden ohne Berührung der empfangenden Person in die Hand gelegt. Mundkommunion ist ausgeschlossen.

–    Auch beim Anstehen werden die Abstandsregeln eingehalten.

–    Die Hostie wird erst am eigenen Platz in Ruhe gegessen. 

Sollte Wein ausgeteilt werden, so ist dies nur möglich, wenn Einzelkelche in ausreichender Anzahl vorhanden sind. Sie werden von den am Abendmahl Teilnehmenden selbst genommen und am Sitzplatz getrunken. 

25. April 2020

Veröffentlicht in Allgemein.